1. Bedeutet ein Fachhochschul-Abschluß eine Einschränkung?
Ein FHS-Abschluß bedeutet keine Einschränkung, wenn er durch den Nachweis fachbezogener Berufstätigkeit ergänzt wird und acht Semester Grundstudium (240 ECTS-Punkte) absolviert wurden.
2. Gibt es finanzielle Unterstützung?
Der Studiengang nimmt an der Stifterverbands-Fellowship »Wissenschaftsmanagement« teil (Förderumfang 50% der Studiengebühren). Sollten Sie ein Teilnahme an dieser Ausschreibung erwägen, empfehlen wir unbedingt, sich vorweg mit unserem Studienleiter zu beraten.
Download Ausschreibungsinformationen (PDF)
Grundsätzlich kann für den Weiterbildungsmaster nach dem Ausbildungsförderungsgesetz sogar BAfoeG beantragt werden - siehe: http://www.bafoeg.bmbf.de/
3. Ist die Studiengebühr steuerlich absetzbar?
Die Gebühren können im vollen Umfang steuermildernd als Weiterbildungsmaßnahme geltend gemacht werden.
